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- Hinweise für die Baupraxis - Informationen
für Handel, Anwender, Planer und Bauträger | | |
Die Verwendung und die bisher übliche Bezeichnung
von Mauerziegeln (Norm- und Zulassungsziegel) wird auch nach Einführung der CE-Kennzeichnung
auf Basis der DIN-Restnormen (Mauersteine mit besonderen Eigenschaften) unverändert
fortgeführt. Für Handel, Planer und Anwender wird daher - abgesehen von der
neuen zusätzlichen CE-Kennzeichnung - keine Änderung feststellbar sein. |
| Der Startschuss für die CE-Kennzeichnung
ist gefallen! Seit der Bekanntmachung im Europäischen Amtsblatt vom 01.04.2005
und im Bundesanzeiger vom 27.04.2005 dürfen die europäischen Mauersteinnormen
der Normenreihe DIN EN 771 in Deutschland angewandt werden. Das betrifft die europäisch
harmonisierten Produktnormen für: Mauerziegel DIN EN 771-1 Kalksandsteine DIN
EN 771-2 Betonsteine DIN EN 772-3 Porenbetonsteine DIN EN 771-4 Die europaweit
gültigen Produktnormen regeln die Vorgaben zu Ausgangsstoffen, Herstellung und
Anforderungen und geben ein einheitliches Verfahren für die Kennzeichnung und
Prüfung der Mauersteine vor. Neu für den Verwender von Mauersteinen ist die europa-einheitliche
CE-Kennzeichnung. Der Hersteller bestätigt mit dem Konformitätszeichen CE, dass
seine Bauprodukte im Sinne des Bauproduktegesetzes brauchbar sind und mit den
mandatierten Eigenschaften der europäischen Mauersteinnormen übereinstimmen. |
| Neu für den Anwender ist außerdem der Umstand, dass
die im Rahmen der CE-Kennzeichnung anzugebenden Leistungskennwerte die sogenannten
„deklarierten Werte“ nicht unmittelbar nach den Technischen Baubestimmungen anzuwenden
sind. Zum Beispiel müssen deklarierte CE-Mittelwerte für Druckfestigkeit oder
Rohdichte nach Maßgabe der deutschen Anwendungsnormen zunächst noch in Bemessungswerte
umgerechnet werden. Um diesen Mehraufwand zu vermeiden wird die deutsche Ziegelindustrie
auch weiterhin an der bekannten Bezeichnung für Mauerziegel festhalten. Wie gewohnt
können Normziegel und Zulassungsziegel an der bisher üblichen Normenbezeichnung
unverändert verwendet werden. |
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| Tipp für die Praxis: | | |
Für Handel, Planer und Bauherren stehen wie
gewohnt die bisherigen Normbezeichnungen mit Angaben zur Druckfestigkeitsklasse,
Rohdichteklasse und wärmetechnischen Eigenschaften zur Verfügung.
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| CE-Produkte - Verwendung ohne Schranken? Eine ganz
andere Frage ist, ob Mauersteine mit CE-Kennzeichnung nicht nur europaweit gehandelt,
sondern auch für das konkrete Bauvorhaben uneingeschränkt verwendet werden können.
Die Antwort ist eindeutig: „Nein“! Die Zuständigkeit für die Sicherheit im Zusammenhang
mit der Anwendung von Bauprodukten ist und bleibt alleine der Verantwortung der
jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten unterstellt. Für Deutschland - zuständig sind hier
die Bauauf-sichtsbehörden der Länder - wird die Anwendung CE-gekennzeichneter
Mauersteine nach den Technischen Baubestimmungen auf solche Mauersteine beschränkt,
die den bisherigen nationalen Normen, z. B. DIN 105 bzw. den allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassungen, entsprechen. Nur für diese Mauersteine liegen hinreichend Erfahrung
im Tragverhalten, Schall-, Brand- und Wärmeschutz vor. | | |
| In Deutschland regeln nationale Normen die Standsicherheit
(DIN 1053), den Brandschutz (DIN 4102), den Wärmeschutz (DIN 4108) und den Schallschutz
(DIN 4109). Sie sind die Grundlage für das wirtschaftliche und sichere Planen,
Bemessen und Ausführen von Mauerwerksbauten, d.h. die Anwendung von Mauerwerksprodukten
zur Erstellung baulicher Anlagen und ihren Teilen. Sie bleiben in den nächsten
Jahren gültig. In der Beschreibung der Produkteigenschaften beziehen sie sich
unter anderem auf die Produktnormen der bisherigen Normenreihe DIN 105 (Mauerziegel),
DIN 106 (Kalksandsteine), DIN 4165 (Porenbetonsteine) sowie DIN 18151 bis 18153
(Mauersteine aus Leichtbeton/Normalbeton). Abb. 1 Das CE-Zeichen dokumentiert
die Konformität des Produktes mit den mandatierten Eigenschaften der europäischen
Mauerziegelnorm. Nach Ablauf einer Übergangsperiode (Koexistenzphase) werden die
vorgenannten nationalen Produktnormen vom Deutschen Institut für Normung (DIN)
nicht weiter veröffentlicht. Das Ende der Koexistenz war planmäßig für den 01.04.2006
vorgesehen. Die wesentlichen nationalen Produktnormen werden auch nach dem 01.04.2006
von der obersten Bauaufsichtsbehörde - dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
- weiterhin in der Bauregelliste geführt und somit bauordnungsrechtlich auch nach
dem 01.04.2006 ihre Gültigkeit behalten. | | |
Fazit: Neu ist die europaeinheitlich formalisierte
Deklaration von Eigenschaftskennwerten für Mauersteine mit der CE-Kennzeichnung.
Die bisher bekannte Kennzeichnung für Norm- und Zulassungsziegel wird unverändert
fortgesetzt. Für den Anwender ändert sich somit nichts. Für Handel, Planer
und Bauherren ergibt sich kein Mehraufwand. |
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