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Startseite > Technik > CE-Deklaration



Die neue CE-Kennzeichnung


  

- Hinweise für die Baupraxis -
Informationen für Handel, Anwender, Planer und Bauträger
 
Die Verwendung und die bisher übliche Bezeichnung von Mauerziegeln (Norm- und Zulassungsziegel) wird auch nach Einführung der CE-Kennzeichnung auf Basis der DIN-Restnormen (Mauersteine mit besonderen Eigenschaften) unverändert fortgeführt. Für Handel, Planer und Anwender wird daher
- abgesehen von der neuen zusätzlichen CE-Kennzeichnung - keine Änderung feststellbar sein.

Der Startschuss für die CE-Kennzeichnung ist gefallen! Seit der Bekanntmachung im Europäischen Amtsblatt vom 01.04.2005 und im Bundesanzeiger vom 27.04.2005 dürfen die europäischen Mauersteinnormen der Normenreihe DIN EN 771 in Deutschland angewandt werden. Das betrifft die europäisch harmonisierten Produktnormen für: Mauerziegel DIN EN 771-1 Kalksandsteine DIN EN 771-2 Betonsteine DIN EN 772-3 Porenbetonsteine DIN EN 771-4 Die europaweit gültigen Produktnormen regeln die Vorgaben zu Ausgangsstoffen, Herstellung und Anforderungen und geben ein einheitliches Verfahren für die Kennzeichnung und Prüfung der Mauersteine vor. Neu für den Verwender von Mauersteinen ist die europa-einheitliche CE-Kennzeichnung. Der Hersteller bestätigt mit dem Konformitätszeichen CE, dass seine Bauprodukte im Sinne des Bauproduktegesetzes brauchbar sind und mit den mandatierten Eigenschaften der europäischen Mauersteinnormen übereinstimmen.

Neu für den Anwender ist außerdem der Umstand, dass die im Rahmen der CE-Kennzeichnung anzugebenden Leistungskennwerte die sogenannten „deklarierten Werte“ nicht unmittelbar nach den Technischen Baubestimmungen anzuwenden sind. Zum Beispiel müssen deklarierte CE-Mittelwerte für Druckfestigkeit oder Rohdichte nach Maßgabe der deutschen Anwendungsnormen zunächst noch in Bemessungswerte umgerechnet werden. Um diesen Mehraufwand zu vermeiden wird die deutsche Ziegelindustrie auch weiterhin an der bekannten Bezeichnung für Mauerziegel festhalten. Wie gewohnt können Normziegel und Zulassungsziegel an der bisher üblichen Normenbezeichnung unverändert verwendet werden.

  
 
 
Tipp für die Praxis:
 
Für Handel, Planer und Bauherren stehen wie gewohnt die bisherigen Normbezeichnungen mit Angaben zur Druckfestigkeitsklasse, Rohdichteklasse und wärmetechnischen Eigenschaften zur Verfügung.

CE-Produkte - Verwendung ohne Schranken? Eine ganz andere Frage ist, ob Mauersteine mit CE-Kennzeichnung nicht nur europaweit gehandelt, sondern auch für das konkrete Bauvorhaben uneingeschränkt verwendet werden können. Die Antwort ist eindeutig: „Nein“! Die Zuständigkeit für die Sicherheit im Zusammenhang mit der Anwendung von Bauprodukten ist und bleibt alleine der Verantwortung der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten unterstellt. Für Deutschland - zuständig sind hier die Bauauf-sichtsbehörden der Länder - wird die Anwendung CE-gekennzeichneter Mauersteine nach den Technischen Baubestimmungen auf solche Mauersteine beschränkt, die den bisherigen nationalen Normen, z. B. DIN 105 bzw. den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, entsprechen. Nur für diese Mauersteine liegen hinreichend Erfahrung im Tragverhalten, Schall-, Brand- und Wärmeschutz vor.
 
In Deutschland regeln nationale Normen die Standsicherheit (DIN 1053), den Brandschutz (DIN 4102), den Wärmeschutz (DIN 4108) und den Schallschutz (DIN 4109). Sie sind die Grundlage für das wirtschaftliche und sichere Planen, Bemessen und Ausführen von Mauerwerksbauten, d.h. die Anwendung von Mauerwerksprodukten zur Erstellung baulicher Anlagen und ihren Teilen. Sie bleiben in den nächsten Jahren gültig. In der Beschreibung der Produkteigenschaften beziehen sie sich unter anderem auf die Produktnormen der bisherigen Normenreihe DIN 105 (Mauerziegel), DIN 106 (Kalksandsteine), DIN 4165 (Porenbetonsteine) sowie DIN 18151 bis 18153 (Mauersteine aus Leichtbeton/Normalbeton). Abb. 1 Das CE-Zeichen dokumentiert die Konformität des Produktes mit den mandatierten Eigenschaften der europäischen Mauerziegelnorm. Nach Ablauf einer Übergangsperiode (Koexistenzphase) werden die vorgenannten nationalen Produktnormen vom Deutschen Institut für Normung (DIN) nicht weiter veröffentlicht. Das Ende der Koexistenz war planmäßig für den 01.04.2006 vorgesehen. Die wesentlichen nationalen Produktnormen werden auch nach dem 01.04.2006 von der obersten Bauaufsichtsbehörde - dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) - weiterhin in der Bauregelliste geführt und somit bauordnungsrechtlich auch nach dem 01.04.2006 ihre Gültigkeit behalten.
 
Fazit: Neu ist die europaeinheitlich formalisierte Deklaration von Eigenschaftskennwerten für Mauersteine mit der CE-Kennzeichnung. Die bisher bekannte Kennzeichnung für Norm- und Zulassungsziegel wird unverändert fortgesetzt. Für den Anwender ändert sich somit nichts.
Für Handel, Planer und Bauherren ergibt sich kein Mehraufwand.

Die CE-Kennzeichnungen im .pdf-Format finden Sie im Downloadbereich





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Weitere Informationen
   
 
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