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Startseite > Produkte > Kaminsysteme > Kamin A-B-C > Höhen über Dach



Höhen über Dach



Die Höhen über Dach sind laut DIN 18160 Teil 1 geregelt. Ausnahmen bestehen im Bereich der Stadt
München durch die dichte Besiedelung: dort werden teilweise 100 cm über fertigem First gefordert (Rücksprache mit dem Bezirkskaminkehrermeister wird empfohlen).

Die Mündung von Kaminen und Abgasleitungen müssen den
First um mindestens 40 cm überragen.

oder:

Die Mündungen von Kaminen und Abgasleitungen müssen
die Dachfläche von mindestens 100 cm überragen.

Bei raumluftunabhängigen Feuerstätten genügt ein Abstand zur Dachfläche von mindestens 40 cm, wenn die Gesamtnennwärme-
leistung der Feuerstätten nicht mehr als 50 kW beträgt und das
Abgas durch Ventilatoren abgeführt wird.


Abweichungen können gestattet werden, wenn die Einhaltung
der Anforderung zu einer Verunstaltung des Orts-, Straßen- und
Landschaftsbildes oder zu einem unverhältnismäßigen Mehr-
aufwand führen würde und schädliche Umwelteinwirkungen nicht
zu befürchten sind.





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