Die
Höhen über Dach sind laut DIN 18160 Teil 1 geregelt. Ausnahmen bestehen
im Bereich der Stadt München durch die dichte Besiedelung: dort werden
teilweise 100 cm über fertigem First gefordert (Rücksprache mit dem
Bezirkskaminkehrermeister wird empfohlen).
Die
Mündung von Kaminen und Abgasleitungen müssen den First um mindestens
40 cm überragen.
oder:
Die Mündungen von Kaminen und Abgasleitungen müssen die
Dachfläche von mindestens 100 cm überragen.
Bei
raumluftunabhängigen Feuerstätten genügt ein Abstand zur Dachfläche
von mindestens 40 cm, wenn die Gesamtnennwärme- leistung der Feuerstätten
nicht mehr als 50 kW beträgt und das Abgas durch Ventilatoren abgeführt
wird.
Abweichungen
können gestattet werden, wenn die Einhaltung der Anforderung zu einer
Verunstaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes oder zu einem
unverhältnismäßigen Mehr- aufwand führen würde und
schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten sind.