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Startseite > Produkte > Kaminsysteme > Kamin A-B-C > Einbau-Abstände



Abstände von Abgasanlagen zu brennbaren Bauteilen


Grundsätzlich müssen Abgasanlagen aus brandschutztechnischen Belangen
Abstände zu brennenden Bauteilen aufweisen.

konstruktive tragende Holzteile des Dachstuhls
Pfetten
Sparren
Holzständerkonstruktionen
alle Bauteile, die nicht die Brandschutzklasse A1 oder A2 aufweisen

Diese Regelung trifft nur auf Flächenbaustoffe zu. Bei streifenförmig angrenzenden
Baustoffen ist diese Regelung nicht anzuwenden (Schalungen, Parkettboden, usw.).




Abstände von Verbindungsstücken zu brennbaren Bauteilen
 
Verbindungsstücke müssen, soweit sie durch Bauteile aus oder mit brennbaren Stoffen führen, in einem Abstand von mindestens 20 cm mit einem Schutzrohr aus nichtbrennbaren Baustoffen versehen oder in einem Umkreis von mindestens 20 cm mit nicht brennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sein.
 





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